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KFZ-Versicherung: Allgemeines

KFZ VersicherungWer kennt sich im Dschungel der KFZ-Versicherungen aus? Nachfolgend werden die wichtigsten Begrifflichkeiten kurz und bündig erklärt.
Der Begriff KFZ steht für Kraftfahrzeug. Unter KFZ-Versicherung werden einige Formen von Versicherungen zusammengefasst. Zu den bekanntesten Typen gehören die Autoversicherung, die Motorradversicherung und die LKW-Versicherung. Wird von der KFZ-Versicherung gesprochen, ist meist die Autoversicherung gemeint. Darunter fallen die Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte wird das Fahrzeug nicht für den Strassenverkehr zugelassen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Ihr Fahrzeug verursacht. Teil- und Vollkasko sind hingegen freiwillig und zahlen für Schäden am eigenen Auto.

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KFZ-Haftpflichtversicherung: ein Muss für alle Fahrzeuglenker

Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Ihr Fahrzeug verursacht. Unter die Versicherungsleistungen fallen sowohl Schäden am Fahrzeug sowie auch an Personen. Mietwagen, Bergung, Reparatur, Werkstatt und nötigenfalls der Wiederbeschaffungswert sind in der Versicherung gedeckt. Bei Personenschäden fallen meist Kosten für den Erwerbsausfall, Schmerzensgeld oder sogar die Rente an. Kosten, für die ein Fahrzeuglenker in der Regel aus finanziellen Gründen nicht aufkommen kann. Die KFZ-Versicherung dient deshalb zur geldmäßigen Absicherung der Verkehrsteilnehmer und ist darum gesetzlich vorgeschrieben.


Teil- und Vollkasko

Teilkasko VollkaskoDie Teil- und Vollkaskoversicherung sind hingegen freiwillig. Sie decken Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Umwelteinflüsse, mutmassliche Beschädigung oder sogar Diebstahl entstanden sind. Die Art und der Umfang der Versicherungsleistung hängen stark von den eigenen Bedürfnissen ab. Grundlegend wird zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung unterschieden.

Die Teilkaskoversicherung umfasst unter anderen Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder unmittelbare Schäden aufgrund von Marderbisse. Bei Naturgewalten muss das Ereignis durch das Wetteramt bestätigt sein. Versichert sind das Fahrzeug und alle daran befestigten Fahrzeugteile. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ort der Anmeldung des Fahrzeuges.

Neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung bietet die Vollkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverursachte Unfälle oder bei mutmasslichen Beschädigungen durch Dritte. Wichtigste Hauptfaktoren zur Berechnung der Prämie sind der Wohnort, der Fahrzeugtyp und der Schadensfreiheitsrabatt zu. Der Schadensfreiheitsrabatt richtet sich nach der Schadenshäufigkeit und kann bei Unfallfreiheit zu einer tieferen Prämie führen. Nach Unfällen kann der Schadensfreiheitsrabatt jedoch wieder zurückgestuft werden.

Schadensfreiheitsrabatt

Im Bereich der Autoversicherung zählt sich unfallfreies Fahren aus. So sinkt die Prämie, sofern die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden muss. Nach hoher Unfallhäufigkeit wird der Rabatt wieder zurückgestuft – es kann sogar zu einer höheren Prämie führen. Dies geschieht nach dem sogenannten Bonus-/Malusmodell, wie man es von anderen Haftpflichtversicherungen kennt. Der Schadensfreiheitsrabatt kommt bei der KFZ-Haftpflichtversicherung und bei der Vollkaskoversicherung zum Tragen. Die Teilkaskoversicherung ist davon ausgenommen.
Um eine Rückstufung zu vermeiden, ist es ratsam, für kleinere Schäden selbst aufzukommen. Im Zweifelsfall berät Sie Ihr Versicherer gerne, bis zu welchem Betrag es sich lohnt, die Schäden selbst zu begleichen.
Bei einem Versicherungswechsel wird die Unfallshäufigkeit übernommen – trotzdem kann sich ein Wechsel aufgrund verschiedener Tarifbestimmungen lohnen.

Versicherungswechsel

Wann lohnt sich ein Wechsel der Versicherung? Wird von der teuersten zur günstigsten Versicherung gewechselt kann ein Fahrzeuglenker bestenfalls bis zu einigen Hundert Euro im Jahr sparen! Die Versicherungen unterscheiden sich nicht nur in ihren Prämien, sondern auch im Leistungsangebot erheblich. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auf alle Fälle. Die Angebote sollten gründlich überprüft werden. Vor allem die Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes und Sonderrabatte können die Höhe der Prämie massgeblich beeinflussen.

Die KFZ-Versicherung kann jeweils bis zum 30. November auf Jahresende gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die einjährige Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

 

 

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